Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand März 2026)

 

I. Allgemeine Vertragsbedingungen

1 Geltungsbereich
2 Vertragsgegenstand
3 Lieferung /Leistungsdurchführung
4 Zahlungsbedingungen
5 Servicezeit, Zuschläge und Fahrtkosten
6 Bestellung
7 Nutzungsrechte
8 Mitwirkungspflichten des Kunden /Abnahme
9 Cloud Produkte
10 Gewährleisung/Mangelhaftung
11 Haftung
12 Verschwiegenheit
13 Managed Services
14 Fernwartung
15 Datenschutz
16 Vertragsbeendigung
17 Schlussbestimmungen

 

1 Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, auch zukünftige, zwischen der Tiersch und Co. Handelsges. mbH, Gehrenkamp 15, 32760 detmold (nachfolgend „tierschundco“ genannt) und dem Kunden, insbesondere für den Verkauf von Software und Hardware und für beauftragte Dienst- und/oder Mietleistungen sowie für die Erbringung von Werkleistungen durch tierschundco gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn tierschundco ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen hat, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

1.3 Wenn und soweit die Tiersch & Co. Handelsges. mbH als Auftragsverarbeiter tätig wird, gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission für die Auftragsverarbeitung mit den in der Anlage gewählten Optionen und Angaben.

1.4 tierschundco ist zu Änderungen der AGB oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Anbieter den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

1.5 Bei einem Vertragsschluss mit dem Kunden gelten die folgenden Regelungen in der nachfolgenden genannten Rangfolge: a) das Angebot bzw. ein jeweilig geschlossener Service-Vertrag mit den jeweiligen Leistungsbeschreibungen b) diese AGB.
Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung.

2 Vertragsgegenstand

2.1 tierschundco stellt diverse Leistungen zur Verfügung: Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der Kunde in Zusammenhang mit seinem Angebot bzw. im entsprechend geschlossenen Vertrag. Der genaue Umfang der Leistung wird gegebenenfalls im Rahmen eines Pflichtenheftes zwischen den Parteien vereinbart.

2.2 Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der Vertragsgegenstände und wird nicht überlassen, es sei denn, dies ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart.

2.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von (Re-) Exportrestriktionen. Dies kann insbesondere relevant sein bei Lieferungen hinsichtlich der USA und der U.K..

3 Lieferung, Leistungsdurchführung

3.1 Die Lieferung von Software erfolgt auf unterschiedlichen Wegen, z.B. via CD-ROM/DVD, zusammen mit anderer Hardware, online oder auf einem anderen Wege – je nach Vereinbarung. Bei Unternehmerkunden gilt unabhängig davon, ob eine Beförderung durch tierschundco, durch den Kunden oder durch Dritte erfolgt, geht die Gefahr auf den Unternehmerkunden über, sobald mit der Verladung begonnen wird oder der Kunde der Pflicht zur Abnahme der Ware nicht nachkommt.
3.2 Bei nicht ausdrücklicher Vereinbarung über Installationsleistungen erfolgen diese durch den Kunden.
3.3 tierschundco behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Etwaig erteilte Nutzungsrechte können durch tierschundco nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Hinweis darauf bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des Kunden widerrufen werden. Der Kunde kann nachweisen, dass ihm ein Zurückbehaltungsrecht in dem jeweiligen Vertragsverhältnis zusteht.
3.4 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt: Die Parteien vereinbaren, dass der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 3.3 ebenfalls einschließlich bis zur Zahlung der zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen gilt.
3.5 Erbringt tierschundco über die ursprüngliche Vereinbarung hinaus vom Kunden beauftragte Leistungen (Beratungs-, Schulungs-, Unterstützungsleistungen etc.) werden diese gesondert vergütet. Ist zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, sind Zeitaufwände nach dem aktuell gültigen Stundensatz von tierschundco zu vergüten und Reisekosten werden nach Aufwand berechnet.
3.6 tierschundco organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. tierschundco bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter, selbstständig. tierschundco ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen.
3.7 Die von tierschundco genannten Termine sind „ca. –Termine“ und nur dann verbindlich, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde.
3.8 Der Kunde ist verpflichtet, tierschundco alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Kunden oder durch am Projekt beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des Liefertermins nach sich.
3.9 Verzögert sich die Abnahme von Leistungen oder Produkten oder deren Zurverfügungstellung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, ist tierschundco berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist, nach seiner Wahl sofortige Vergütungszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. tierschundco muss hierin nicht nochmals auf die Rechte aus dieser Klausel hinweisen.
3.10 Im Fall des vorstehend geregelten Schadenersatzverlangens beträgt der zu leistende Schadenersatz 20 % des Nettolieferpreises bei Kaufverträgen oder 20 % der vereinbarten Nettovergütung bei Leistungsverträgen. Der Nachweis einer anderen Schadenshöhe oder des Nichtanfalles eines Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

4 Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise sind in EUR, bei Kunden, die Unternehmer sind, gelten die Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger Zölle.
4.2 Eine Abrechnung erfolgt grundsätzlich zum Stundensatz nach tatsächlichem Aufwand, sofern keine anderweitige Vereinbarung über Pauschalen besteht. Die stundensätzliche Abrechnung erfolgt im 10Min-Takt.
4.3 Die Vergütung nach Aufwand ist jeweils zum Abschluss der jeweiligen Leistung fällig, sofern die Parteien nicht etwas anderes (z.B. im Angebot von tierschundco) vereinbart haben.
4.4 Ist zwischen den Parteien eine Pauschale vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils im Voraus. Bei monatlichen Vergütungsbeträgen kann tierschundco diese für ein Jahr im Voraus abrechnen.
4.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. tierschundco ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist.
4.6 Die Parteien sind sich darüber einig, dass für Rechnungen die Textform ausreichend ist.
4.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist tierschundco berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, kann tierschundco das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.

5 Servicezeit, Zuschläge und Fahrtkosten

5.1 Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, ist die Servicezeit von tierschundco für alle Leistungen: Montags bis Freitags von 8.00 – 17.00 Uhr, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.
5.2 Für außerhalb der Servicezeit liegende beauftragte Leistungen vereinbaren die Parteien separate Zuschläge. Es wird auf die jeweils aktuelle Preisliste von tierschundco verwiesen, die Bestandteil des Vertrages wird.
5.3 Etwaige Fahrtkosten für Leistungen außerhalb des Geschäftssitzes von tierschundco werden mit einer Anfahrtspauschale gemäß der Preisliste berechnet, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht. Die Anfahrtsfahrzeit gilt als Arbeitszeit.
5.4 Etwaige weitere Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand und vorheriger Vereinbarung berechnet.

6 Bestellung

6.1 tierschundco verpflichtet sich, nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrages weitere für das Vertragsverhältnis geltende Bedingungen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Kunde hat die Möglichkeit verschiedene Leistungen bei tierschundco zu beauftragen. tierschundco darf davon ausgehen, dass Beauftragungen und Bestellungen durch Mitarbeiter des Kunden von diesem autorisiert wurden, wenn der jeweilige Mitarbeiter üblicherweise im angemessenen Rahmen Support- und Teilleistungen abruft.

7 Nutzungsrechte

7.1 Soweit keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt tierschundco dem Kunden jeweils zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Überlassung eines Werkes das nicht ausschließliche, örtlich unbeschränkte und dauerhafte Recht ein, die Software/Leistungen vertragsgemäß für eigene Zwecke zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Für jede weitere, nicht notwendige Kopie oder Virtualisierung benötigt der Kunde ein separates Nutzungsrecht.
7.2 Bei Mietleistungen von tierschundco gilt als Ausnahme zu Ziffer 7.1, dass lediglich ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht gewährt wird.
7.3 Soweit u.a. Open Source Software Gegenstand einer Lieferung/Leistung ist, überträgt tierschundco in der Regel keinerlei Nutzungsrechte an derselben. Es gelten insoweit die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Open Source Software, die tierschundco im Falle der Zurverfügungstellung mitliefert.
7.4 Im Fall der Lieferung bzw. zur Verfügungstellung von Software Dritter gelten ergänzend die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers bzw. des Dritten.
7.5 Die Lizenzbedingungen Dritter sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Softwarehersteller oder der Dritten gelten ausschließlich für die Leistung und die Software Dritter, in diesem Fall vorrangig vor diesen AGB. Der Kunde erhält die Software Dritter oder Leistungen Dritter entsprechend der veröffentlichten Leistungsbeschreibung des jeweiligen Herstellers für die Software.

8 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme

8.1 Wünsche und Vorgaben des Kunden die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets mindestens der Textform (z.B. E-Mail).
8.2 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt: Der Kunde wird die Vertragsgegenstände unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Funktionstauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
8.3 Mängel, die gemäß Ziffer 8.2 festgestellt werden, müssen tierschundco unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten.
8.4 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung gemäß Ziffer 8.2 nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.
8.5 Der Kunde wird tierschundco in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistung auf eigene Kosten unterstützen. Er wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Leistung wesentlicher Umstände rechtzeitig an tierschundco mitteilen.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, tierschundco kostenlos und ungehinderten für etwaige vereinbarte Supportleistungen angemessenen Zugang zum EDV-System einzuräumen, eine ausreichende Anzahl an Accounts zur Verfügung zu stellen sowie alle für den Support erforderlichen Informationen und Dokumente zu beschaffen. Die Zugangseinräumung geschieht regelmäßig durch Einwahl- und Einloggmöglichkeit via DFÜ, Internet oder anderer Fernübertragungsmedien.
8.7 Der Kunde wird tierschundco auf Anforderung geeignete datenschutzrechtlich konforme Testdateien bereitstellen, wenn es um Arbeiten in datenschutzsensiblen Bereichen geht.
8.8 Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um eine Hauptpflicht des Kunden.
8.9 Der Kunde wird auf Anforderung durch tierschundco oder soweit für ihn erkennbar erforderlich, insbesondere während der Vertragslaufzeit in Textform einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.
8.10 tierschundco kann die Abnahmebereitschaft von Werkleistungen durch Übergabe an den Kunden anzeigen.
8.11 Der Kunde wird die Vertragsgegenstände nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob diese im Wesentlichen im Rahmen einer Abnahme vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde tierschundco umgehend mitteilen. Entsprechen die Vertragsgegenstände im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Kunde, soweit gesetzlich vorgesehen, die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt mindestens in Textform durch einen Freigabevermerk. Geht innerhalb von 3 Wochen nach Übergabe der Vertragsgegenstände keine detaillierte schriftliche Mängelrüge von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.
8.12 Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt wurden oder die vom Kunden nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.

9 Cloud Produkte

9.1 Der Kunde sichert zu, dass er keine Inhalte auf von tierschundco zur Verfügung gestellten Cloud-Produkten oder Servern speichert oder darüber überträgt, die (i) gesetzeswidrig, pornographisch, obszön, anstößig, belästigend, rassistisch oder ethnisch diskriminierend, schädlich, bedrohlich, diffamierend oder anderweitig diskriminierend sind, (ii) illegale Handlungen begünstigt oder fördert, (iii) geistige Eigentumsrechte Dritter verletzet oder (iv) anderweitig unangemessen sind („verbotene Inhalte“).
9.2 Der Kunde erkennt an, dass tierschundco keine Kontrolle über vom Kunden gespeicherte oder übertragene Inhalte hat, derartige Inhalte nicht überwacht. tierschundco behält sich das Recht vor, derartige Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung zu entfernen, die nach berechtigter Annahme von tierschundco als verbotene Inhalte eingestuft werden können. Der Kunde entschädigt und hält tierschundco schadlos gegenüber sämtlichen Schäden, Verlusten und Aufwendungen, die sich infolge von Klagen oder Ansprüchen Dritter gegen die Inhalte des Kunden ergeben.

10 Mangelhaftung

10.1 tierschundco gewährleistet, dass sämtliche Leistungen frei von Sach- und/oder Rechtsmängeln sind. ES gelten die gesetzlichen Mängelrechte, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt wurde.
10.2 Die vorbenannte Mängelhaftung bezieht sich nicht auf etwaige eingesetzte Open Source Software, da hier auch keine Nutzungsrechte von tierschundco übertragen werden. Eine Haftung von tierschundco für Sach- und/oder Rechtsmängel ist demnach aufgrund der spezifischen Natur von Open Source Software ausgeschlossen. Eine Mängelhaftung besteht auch nicht bei Fehlern, die durch eingesetzte Drittsoftware verursacht werden oder für Funktionen, die aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr dem dann aktuellen Stand entsprechen und von den Parteien nicht im Leistungsumfang vereinbart waren.
10.3 Im Fall eines Mangels gemäß dem gesetzlichen Mangelbegriff wird tierschundco innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen.
10.4 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt: Die Nacherfüllung kann nach Wahl von tierschundco entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung vorgenommen werden. Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann tierschundco nach eigener Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass tierschundco zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrags ausreichendes Nutzungsrecht erwirbt oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert oder die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder einen neuen Programmstand liefert, bei dessen vertragsgemäßer Nutzung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
10.5 Die Mangelbeseitigung durch tierschundco kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.
10.6 tierschundco trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen.
10.7 Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der dadurch tierschundco entsteht, dass Produkte vom Kunden an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde.
10.8 Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann tierschundco den ihr entstehenden Aufwand ersetzt verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.
10.9 Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche tierschundco während der vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
10.10 Das Recht zum Rücktritt aus Liefer- oder Werkverträgen und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln.
10.11 Hat tierschundco einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt.
10.12 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt: Ansprüche wegen eines Mangels (einschließlich bei Dokumentation) verjähren in einem Jahr nach Lieferung. Ziffer 11 gilt entsprechend.
10.13 Bietet tierschundco dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Programmteile, insbesondere Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases, neue Versionen etc. an, so hat der Kunde diese zu übernehmen.
10.14 Mangelbeseitigung kann auch durch Lieferung einer Umgehungslösung erfolgen.
10.15 Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat oder durch Dritte verändern ließ oder mit anderen als den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, bzw. bei Mietleistungen die Änderungen keine für tierschundco unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
10.16 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
10.17 Eine Kündigung des Kunden bei Mietleistungen gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn tierschundco ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ziffer 10.9 gilt entsprechend.
10.18 Zwingende vom Gesetz vorgesehene unbeschränkte Haftung von tierschundco und Ziffer 11 (Haftung) dieses Vertrages bleiben von diesen Regelungen unter Ziff. 11. unberührt.

11 Haftung

11.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von tierschundco, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen von tierschundco beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.
11.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).
11.3 Dieser Haftungsausschluss, sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
11.4 Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit von tierschundco, gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten von tierschundco beruht, oder wenn die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung von tierschundco auf die Schadenssumme beschränkt, die von tierschundco bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war.
11.5 Der Kunde ist verpflichtet angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der Kunde ist verpflichtet etwaigen Datenverlust vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen.
Bei Datenverlust haftet tierschundco allein in Höhe der Wiederherstellungskosten der Datensicherung. Diese Ziffer findet keine Anwendung, wenn die Datensicherung als Hauptleistung von tierschundco vereinbart wurde.
11.6 Bereitgestellte und/oder gelieferte Software und Services sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht zum Gebrauch in Verbindung mit Kernkraftwerken, der Luftfahrt, dem öffentlichen Verkehrswesen oder medizinischen Anwendungen oder anderen, grundsätzlich gefährlichen Anwendungen vorgesehen, die Tod, Körperverletzungen, katastrophale Schäden oder Massenvernichtungen bewirken könnten. Der Kunde bestätigt, dass tierschundco in keinem Fall für Schäden als Folge des Gebrauchs der Software in diesen Umgebungen haftet.
11.7 Sofern der Kunde mit tierschundco die Bereitstellung und Durchführung von Updates von Drittsoftware vereinbart hat, ist ihm bewusst, dass die Fehlerfreiheit der Sicherheitsupdates, die Sinnhaftigkeit der Risiko-Klassifizierung sowie die Kompatibilitätseinschätzung mit der zu aktualisierenden Software allein in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers liegt. Dem Kunden ist bewusst, dass Sicherheitsaktualisierungen Veränderungen an der installierten Software vornehmen, um die Sicherheit oder Stabilität zu verbessern. Bei diesen Veränderungen kann es zu Problemen kommen, die die Lauffähigkeit des Systems negativ beeinflussen. Für Folgeschäden aus diesem Umstand übernimmt tierschundco keine Haftung. Dem Kunden ist bewusst, dass vorherige Installationen auf Testsystemen die Risiken beschränken können.
11.8 Der Kunde stellt tierschundco von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen tierschundco wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden schuldhaft verursachte unberechtigte Nutzung von Leistungen von tierschundco geltend machen. Der Kunde übernimmt alle für tierschundco aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von tierschundco bleiben unberührt. Der Kunde teilt tierschundco ab Kenntnis die Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen mit.
11.9 Der Kunde wird bei berechtigter Inanspruchnahme durch Dritte gemäß der vorstehenden Ziffer die gegenständlichen Leistungen nicht mehr nutzen.
11.10 Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten ebenfalls zugunsten der Lieferanten, Reseller, Partner oder deren jeweiligen Zweigstellen des Anbieters sowie der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

12 Verschwiegenheit

12.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen unbeschränkten Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung über alle im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aus den jeweiligen Umständen heraus als vertraulich angesehen werden müssen. Dies gilt insbesondere über Informationen zu den betrieblichen Abläufen, Geschäftsbeziehungen, Know-How etc. und weitere Geschäftsgeheimnisse. Geschäftsgeheimnisse sind nach Maßgabe des § 2 Ziff. 1 GeschGehG alle Informationen in Bezug auf den anderen Vertragspartner und den vorliegenden Vertrag, die nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind, an denen der andere Vertragspartner ein berechtigtes Interesse der Geheimhaltung hat und die er demgemäß durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen schützt.
12.2 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Informationen, die dem Empfänger bei Abschluss des vorliegenden Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder nach Vertragsabschluss von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dies eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder gegebenenfalls behördliche Anordnungen verletzt. Des Weiteren sind ausgenommen solche vertraulichen Informationen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Wenn es zulässig und möglich ist, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Vertragspartei vor Offenlegung unterrichten und ihr die Gelegenheit geben, dieser Offenlegung entgegenzuwirken. Die Parteien verpflichten sich, nur solchen Beratern Zugang zu den jeweils vertraulichen Informationen zu gewähren, die entweder dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor die Geheimhaltungsverpflichtung dieses Vertrages auferlegt worden ist. Die Vertragsparteien werden nur denjenigen ihrer Mitarbeiter vertrauliche Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten benötigen und dies auch nur im Umfang, die die vorgenannten Mitarbeiter für die Durchführung des vorliegenden Vertrages kennen müssen. Sie werden ihre Mitarbeiter für die Zeiten nach dem Ausscheiden aus ihrem Unternehmen zur Geheimhaltung verpflichten, soweit dies arbeitsrechtlich zulässig ist.

13 Managed Services

13.1 tierschundco erbringt vereinbarte Managed Service Leistungen in Form von Service und Support für die in dem jeweiligen Angebot und in den Leistungsbeschreibungen näher beschriebenen Managed Services (nachfolgend „Managed Service/s“).
13.2 tierschundco vermittelt dem Kunden die für die Services benötigten und im Angebot genannten Lizenzen. tierschundco ist berechtigt, für und im Namen des Kunden die Nutzungsverträge mit den jeweiligen Herstellern/Vertriebshändlern und/oder Hoster („Servicepartner“) über die Nutzung der Services abzuschließen.
13.3 Für die Leistungserfüllung gelten nur die vereinbarten Supportleistungen, nicht aber Individualanpassungen an dem Service. Diese und weitere darüber hinaus gehende Leistungen werden nach Aufwand zusätzlich abgerechnet oder können gegebenenfalls in einem weiteren Vertrag vereinbart werden.
13.4 Die Parteien sind sich bewusst, dass die Bereitstellung und die Aufrechterhaltung von Funktionalitäten des eigentlichen Services das direkte Lizenz- bzw. Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Servicepartner (Hersteller, Zwischenhändler und/oder Hoster) betrifft. tierschundco übernimmt mit diesem Vertrag nur die Verantwortung für die eigenen zugesagten Leistungen, die ergänzend zu dem Service stehen.
13.5 tierschundco berät und unterstützt den Kunden gemäß Vereinbarung bei etwa auftretenden Anwendungsproblemen i.V.m. dem Service durch die kurzfristige Beantwortung von diesbezüglichen Fragen.
13.6 Leistungen erfolgen innerhalb der Servicezeit von tierschundco.
13.7 Die Kosten für Fremdleistungen und Material, die durch tierschundco an den Kunden außerhalb der eigenen Leistungspflicht nach diesem Vertrag vermittelt werden, trägt der Kunde. Für die Vermittlungsleistungen ist tierschundco berechtigt, Aufwandskosten nach Stundensatz zu berechnen, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen vorliegen.
13.8 Managed Service Vereinbarungen gelten unabhängig von etwaigen Laufzeiten der Nutzungsverträge zwischen Kunden und seinem Servicepartner.
13.9 Der vereinbarte Support wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Nutzer orientiert. Der Support wird nur für die im Vertrag genannten Komponenten geleistet.

14 Fernwartung

14.1 Um IT-Probleme aus der Ferne schnell lösen zu können, kann tierschundco eine Fernwartungslösung anbieten. Bei Vereinbarung über einen Remote-Zugang ist der Kunde für die Ermöglichung des Zugangs verantwortlich und trägt die Verbindungskosten. Der Remote-Zugriff erfolgt regelmäßig innerhalb der vereinbarten Servicezeit. Der Kunde erlaubt unbeaufsichtigte, protokollierte angemessene Fernzugriffe, soweit keine anderweitige Vereinbarung besteht.
14.2 Fernzugriff bedeutet, dass ein Techniker von tierschundco über eine Internetverbindung Zugriff auf die Geräte des Kunden nimmt. Dazu wird eine Fernzugriffssoftware verwendet, mit welcher eine Maus- und Tastatursteuerung der aktuell angemeldeten Benutzersitzung erfolgt. Dabei wird der Bildschirminhalt an das Technikergerät übertragen. Weiterhin ist ein Zugriff auf Systemebene wie bspw. Systemregistrierung, Dateisystem, Dienste und Kommandozeile im Hintergrund möglich, ohne den Benutzer zu stören.

15 Datenschutz

15.1 Bei der Leistung in Zusammenhang mit Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag, sofern ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Kunde für die Einhaltung der daten-schutzgesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Er hat sich von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei tierschundco zu überzeugen. Wenn und soweit tierschundco als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig wird, gilt ein separat abgeschlossener Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
15.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich und hat alle technischen und organisatorischen Maßnahmen selbst zu treffen, die erforderlich sind, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. tierschundco weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder wesentlichen Support- oder Wartungs- bzw. Fernwartungsmaßnahme (z.B. vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen einer Programmversion) sinnvoll ist. Der Kunde wird unverzüglich nach jeder wesentlichen Hard- und Softwareänderung, Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von tierschundco am EDV-System eine Überprüfung selbst durchführen und dokumentieren oder beauftragen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung (Prüfung der gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit) noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet wird und bei Datenverlust sämtliche Möglichkeiten der Datenrekonstruktion nutzen.

16 Vertragsdauer und -beendigung

16.1 Der Vertrag tritt mit beiderseitiger Bestätigung der individuellen Bestellung in Kraft.
16.2 Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolvenzantrag bei dem zuständigen Gericht gestellt wird oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit droht, so kann tierschundco nach ihrer Wahl von etwaig geschlossenen Verträgen zurücktreten bzw. Leistungen einstellen.
16.3 Sofern zwischen den Vertragsparteien ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist, gilt dies zunächst für ein Jahr (12 Monate). Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn dies nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Kunden oder von tierschundco gekündigt wird, sofern keine anderweitigen Kündigungsregelungen getroffen wurden.
16.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16.5 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
16.6 Mit Vertragsbeendigung bzw. bei ungültigem Vertrag wird der Kunde die Nutzung von Vertragsprodukten im Rahmen von Mietleistungen einstellen und sämtliche bei ihm vorhandenen lizenzierten Produkte und Kopien hiervon vernichten und tierschundco dies auf Anfrage bestätigen.

17 Schlussbestimmungen

17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Erfordernis der Schriftform.
17.2 Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.3 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt: Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von tierschundco.
17.4 Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gemäß Art. 28 Abs. 7 DSGVO (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0915

Wenn und soweit die Tiersch & Co. Handelsges. mbH als Auftragsverarbeiter tätig wird, gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission für die Auftragsverarbeitung zur Regelung der Inhalte des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO mit den nachfolgend gewählten Optionen und Angaben.

 

Gewählte Optionen

Klausel Gewählte Option
Klausel 1a OPTION 1 – Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Klausel 7.7a OPTION 2 – Allgemeine schriftliche Genehmigung
Unterrichtungszeitraum: 1 Monat
Klausel 8c Nr. 4 OPTION 1 – Verordnung (EU) 2016/679 (Art. 32 DSGVO)
Klausel 9.1 b) OPTION 1 – Verordnung (EU) 2016/679 (Art. 33 Abs. 3 DSGVO)
Klausel 9.1 c) OPTION 1 – Verordnung (EU) 2016/679 (Art. 34 DSGVO)

 

ANHANG I – Liste der Parteien

1. Verantwortlicher (Auftraggeber)

Ist der jeweilige Kunde der Tiersch & Co. Handelsges. mbH

2. Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer)

Name Tiersch & Co. Handelsges. mbH
Anschrift Gehrenkampstr. 15, 32760 Detmold
Kontaktperson Robin Siegfried, Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter Carola Sieling, Schomerus Compliance GmbH
Deichstraße 1, 20459 Hamburg
Tel.: 040 3760100
E-Mail: info@schomerus.de

ANHANG II – Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen Mitarbeiter des Verantwortlichen
Kunden des Verantwortlichen
Lieferanten und Geschäftspartner des Verantwortlichen
Kategorien personenbezogener Daten Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Vertragsdaten und Rechnungsdaten
IT-Nutzungsdaten (Benutzernamen, IP-Adressen, Logdaten)
Kommunikationsdaten (E-Mail-Inhalte, Kalendereinträge)
Zugangsdaten (Kennungen, Passwort-Hashes)
Sensible Daten Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ist nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung.
Sollten im Rahmen der IT-Administration dennoch sensible Daten zugänglich sein, werden diese nicht gezielt verarbeitet.
Art der Verarbeitung Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Abgleichen, Einschränken, Löschen und Vernichten von personenbezogenen Daten im Rahmen folgender IT-Dienstleistungen:

  • Fernwartung und Remote-Support (via TeamViewer)
  • Server- und Netzwerkadministration
  • Backup-Management
  • IT-Monitoring
  • Microsoft 365 Administration
  • Firewall-Management
  • Client-Management
  • Vor-Ort-Support
Zweck der Verarbeitung Erbringung von IT-Dienstleistungen im Auftrag des Verantwortlichen gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrag.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung dieser vertraglichen Pflichten.
Dauer der Verarbeitung Die Dauer der Verarbeitung richtet sich nach der Laufzeit der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden die personenbezogenen Daten gemäß den Regelungen in Klausel 10 dieser Standardvertragsklauseln gelöscht oder zurückgegeben.
Häufigkeit der Übermittlung Fortlaufend während der Vertragslaufzeit.

ANHANG III – Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO getroffen:

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Zutrittskontrolle: Verschlossene Büroräume mit Schlüsselvergabe an autorisierte Mitarbeiter. Zutritt nur für berechtigte Personen.
  • Zugangskontrolle: Authentifizierung über individuelle Benutzerkonten mit Passwortrichtlinie. Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für alle administrativen Zugänge. Automatische Bildschirmsperre.
  • Verschlüsselung: Festplattenverschlüsselung (BitLocker/Sophos) auf allen Arbeitsgeräten des Auftragsverarbeiters. Cloud-Backups werden verschlüsselt in EU-Rechenzentren gespeichert (Amsterdam/Frankfurt) und zusätzlich durch Veeam Backup & Replication verschlüsselt.
  • Zugriffskontrolle: Berechtigungskonzept nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung (Need-to-know-Prinzip). Zugriff auf Kundensysteme ausschließlich über gesicherte Fernwartungsverbindungen.
  • Passwortmanagement: Einsatz eines Passwort-Managers. Durchsetzung von Passwortrichtlinien (Komplexität, Länge).
  • Datenträgerkontrolle: Ordnungsgemäße Löschung und Vernichtung von Datenträgern.
  • Trennungskontrolle: Logische Trennung der Kundendaten. Mandantenfähige Systeme. Getrennte Speicherbereiche für unterschiedliche Auftraggeber.
  • Pseudonymisierung: Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten findet statt, sofern erforderlich.
  • Vertraulichkeitsverpflichtung: Alle Mitarbeiter sind auf die Vertraulichkeit verpflichtet.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Weitergabekontrolle: Verschlüsselte Datenübertragung mittels TLS/SSL. Fernwartungszugriffe über verschlüsselte Verbindungen. Verschlüsselte E-Mail-Kommunikation bei Bedarf.
  • Eingabekontrolle: Protokollierung von administrativen Zugriffen und Änderungen an Systemen (Logging). Nachvollziehbarkeit über Ticketsystem.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • Verfügbarkeitskontrolle: Regelmäßige Datensicherung (Backup) der eigenen Systeme. Einsatz von Firewall und Virenschutz/EDR-Lösung (Sophos). Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) wo erforderlich. Zeitnahes Einspielen von Sicherheitsupdates und Patches auf allen Systemen.
  • Belastbarkeit: Es werden regelmäßig Penetrationstests durchgeführt.
  • Rasche Wiederherstellbarkeit: Dokumentierte Backup- und Wiederherstellungsverfahren.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO, Art. 25 Abs. 2 DSGVO)

  • Datenschutzmanagement: Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Datenschutzkonzept, regelmäßiges Berichtswesen an die Geschäftsführung, IT-Sicherheitskonzept.
  • Auftragskontrolle: Abschluss von Verträgen zur Auftragsverarbeitung, Auswahl der Auftragsnehmer unter Sorgfaltsgesichtspunkten.
  • Überprüfung der Maßnahmen: Regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

ANHANG IV – Liste der Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter allgemein genehmigt (Klausel 7.7, Option 2):

Firma Anschrift / Land Leistung Verarbeitete Daten
Microsoft Ireland Operations Ltd. One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland Microsoft 365, Entra ID, Exchange Online, SharePoint, Teams, Intune Stammdaten, Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, IT-Nutzungsdaten
Sophos Technology GmbH Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland Sophos Central – Endpoint Protection, EDR, Firewall Cloud-Management IT-Nutzungsdaten, Gerätedaten, Logdaten
ELOVADE Deutschland GmbH Garbenheimer Str. 36, 35578 Wetzlar, Deutschland Wasabi S3-kompatibler Cloud-Speicher für verschlüsselte Backups Backup-Daten (verschlüsselt)
TeamViewer Germany GmbH Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen, Deutschland Fernwartung und Remote-Support IT-Nutzungsdaten, Verbindungsdaten, Zugriff auf Bildschirminhalte
Hornetsecurity GmbH Am Listholze 78, 30177 Hannover, Deutschland E-Mail Security (Spam-/Malware-Filter), Security Awareness Training Kommunikationsdaten (E-Mail-Verkehr), Stammdaten der Nutzer
1Password Inc. 4711 Yonge Street, Suite 1006, Toronto, Ontario, M2N 6K8, Kanada Cloud-basierter Passwort-Manager (Business) Zugangsdaten, Stammdaten, Kontaktdaten von Kunden
icertificate GmbH (SSLplus) Werner-von-Siemens-Str. 15, 53340 Meckenheim, Deutschland SSL-/TLS-Zertifikatsbestellung Kundendaten, Domainnamen, Kontaktdaten
Wortmann AG Bredenhop 20, 32609 Hüllhorst, Deutschland Lizenzbereitstellung Microsoft 365 (CSP) Firmendaten, Anschrift, teilweise Benutzernamen und E-Mail-Adressen
ALSO Deutschland GmbH Lange Wende 43, 59494 Soest, Deutschland Lizenzbereitstellung Microsoft 365 (CSP) Firmendaten, Anschrift, teilweise Benutzernamen und E-Mail-Adressen
JH Computers GmbH Im Moosfeld 24
73495 Stödtlen, Deutschland
Hosting von SaaS-Umgebungen (z. B. Fileserver, Anwendungen) Potenziell alle Kundendaten (Stamm-, Kontakt-, Kommunikations-, Nutzungsdaten, Dateien)
Veeam Software Group GmbH Linden Park, Lindenstrasse 16, 6340 Baar, Schweiz Backup-Software-Lizenzierung Firmendaten, Anschrift, Lizenzanzahl
CodeTwo sp. z o.o. Sadowa 18, 43-300 Bielsko-Biała, Polen E-Mail-Signaturen für Microsoft 365 Mitarbeiterdaten (Name, Titel, Telefon, E-Mail, Abteilung)
Inno KI GmbH Osloer Str. 6
49377 Vechta, Deutschland
DSGVO-konforme KI-Plattform (InnoGPT) Alle vom Nutzer eingegebenen Daten, potenziell Kundendaten
Lywand Software GmbH Josefstraße 46a/6
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